ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LH-Events. Die vollständigen AGB sind unter 

www.lh-events.de nachzulesen.


§1 DJ-Service


1. Absagen bzw. Vertragsrücktritte sind bitte schnellstmöglich vorzunehmen, idealer Weise in schriftlicher Form!


2. Sollte dies nicht geschehen, können anfallende Kosten sowie der Verdienstausfall auf den Auftraggeber umgelegt werden (Genaueres unter Rücktrittsregelung).


3. Für technischen Ausfall ist der DJ / Auftragnehmer nicht haftbar.


4. Der DJ / Auftragnehmer sorgt, beim Ausfall seines Dienstes, nach Möglichkeit für angemessenen Ersatz. Bei höherer Gewalt (Unfall, etc.), ist der DJ / Auftragsnehmer nicht haftbar zumachen!


5. Bei Schäden an der eingesetzten Technik, die grob oder fahrlässig durch den Veranstalter / Auftraggeber oder die Gäste verursacht werden, ist der Auftraggeber haftbar.


6. Eventuelle GEMA-Gebühren trägt der Auftraggeber.


7. Eine Anfrage über die Webseite ist immer unverbindlich.


8. Eine verbindliche Buchung wird immer schriftlich von beiden Parteien bestätigt. Diesbezüglich durch eine 

Auftragsbestätigung des Auftragnehmers und innerhalb von 5 Tagen durch einen Auftrag des Auftraggebers.


9. Die Gage ist spätestens vor Ort in bar zu entrichten.


10. Bei Barzahlung ist eine Zahlung vor Beginn oder nach Ende der Veranstaltung umgehend am Ort der Veranstaltung zu leisten. Bei Zahlung per Überweisung gilt immer Vorkasse, welche spätestens 2 Tage vor Veranstaltungstermin, auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen sein muss.


11. Die Gage wird auch bei Ausfall oder vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung fällig, wenn der Ausfall oder vorzeitige Abbruch nicht durch den Auftragnehmer zu verantworten ist. Insbesondere bei höhere Gewalt und besonderen Vorkommnissen während der Veranstaltung, welche den Ausfall oder den vorzeitigen Abbruch der Veranstaltung, nach Ermessen des Auftragnehmers erforderlich machen !


12. Auch wenn die Programmgestaltung und Musikauswahl in Absprache mit dem Auftraggeber getroffen wurde und als Leitfaden der Veranstaltung gilt, so bleibt grundsätzlich die künstlerische Freiheit und freie Musikwahl des Auftragnehmers / DJ davon unberührt!


13. Bei besonderen Angeboten, diesbezüglich auch Vorkassenangeboten mit Skontonachlass, ist die Rückerstattung der geleisteten Zahlung bei Ausfall oder Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber grundsätzlich nicht möglich! Lediglich eine Terminverschiebung wird in solch einem Fall nach Möglichkeit eingeräumt. Anzahlungen gelten für besondere Aufwandsentschädigungen und werden mit dem Auftrag des Auftraggebers fällig und später mit der vereinbarten Gage verrechnet. Eine Rückzahlung der Anzahlung bei Vertragsrücktritt oder Ausfall durch den Auftraggeber, liegt im Ermessen des Auftragnehmers und ist grundsätzlich erst mal nicht vorgesehen!


14. Werden innerhalb des Internetangebotes personenbezogene oder geschäftliche Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben, werden diese nur zur Nutzung im Rahmen der Geschäftsbeziehung verwendet.


15. Eine aktuelle Ausgabe dieser Geschäftsbedingungen wird bald auf der Homepage www.holz-partymusic.de jederzeit nachzulesen sein.


16. Gerichtsstand ist der Kreis Steinfurt.


17. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


18. Rücktrittsregelung: Sollte es zu einer Absage oder einem Vertragsrücktritt seitens des Auftraggebers kommen, so gelten für den Auftraggeber folgende Fristen zur anteiligen Zahlung der vereinbarten Gage: a) bis 6 Wochen vor VA-Termin kostenlos ; b) bis 5 Wochen vor VA-Termin 20% der vereinbarten Gage; c) bis 4 Wochen vor VA- Termin 40% der vereinbarten Gage; d) bis 3 Wochen vor VA-Termin 60% der vereinbarten Gage; e) bis 2 Wochen oder kürzer vor VA-Termin 80% der vereinbarten Gage.


19. Für die Anlage muss eine lastfreie 16 Ampere Schuko oder Kraftsteckdose in nächster Nähe (2,5 m) zum Standort der Anlage gegeben sein. Die Standfläche der Anlage sollte 4,5m x 2,5m nicht unterschreiten, witterungsgeschützt, standfest und räumlich nicht von der Gesellschaft abgetrennt sein! Die Anlieferung muss in nächster Nähe zum Fahrzeug barrierefrei und mindestens 2 Std. vor Veranstaltungsbeginn zur entsprechenden Räumlichkeit möglich sein. Eine entsprechend nahegelegende Parkmöglichkeit für PKW und Anhänger muss gegeben sein! Andernfalls ist eventuell mit Einschränkungen im Ablauf der Veranstaltung hinsichtlich dem Beginn und dem Unterhaltungswert zu rechnen!